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22.11.2024
Vaihingen/Enz, Stadthalle

14:30-19:30 Uhr, weitere

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Derzeit keine Kurse in Planung.

In Kolonne durch den Landkreis

Bei Unwetterlagen oder vor Demonstrationen sieht man sie oft: Dutzende Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Hilfsorganisationen die hintereinander mit Blaulicht auf der Straße unterwegs sind. Häufig trifft man auch ein großes Aufgebot der Bundeswehr auf den Autobahnen. Diese Fahrzeuge fahren im geschlossenen Verband, auch Motmarsch genannt. Da es für diese Fahrten sowohl für den Verkehr, als auch die Fahrzeuge im Verband besondere Regeln gibt, wird er im DRK regelmäßig geübt und war deshalb Thema an unserem letzten Dienstabend.

MotMarsch

Fahrzeuge des OV beim MotMarsch

Bevor es losging und auch immer wieder an passender Stelle während dem Marsch, erfolgte durch den Marschführer eine Unterweisung in die besonderen Regeln. So werden alle Fahrzeuge des Verbandes, sofern eine Halterung vorhanden, mit Flaggen bestückt. Das letzte Fahrzeug hat eine grüne Flagge, alle weiteren eine blaue. Erstes und letztes Fahrzeug nutzen zur Kennzeichnung Blaulicht. Auch für die Geschwindigkeit und den Fahrzeugabstand gibt es besondere Regeln.

In der Straße unserer Unterkunft hatte der Ablaufführer (Beifahrer im letzten Fahrzeug des Verbandes) die Fahrzeuge aufgereiht. Vorneweg ein Führungsfahrzeug, dann alle anderen Fahrzeuge, den Abschluss bildet ein Fahrzeug zur medizinischen Absicherung, bei größeren Verbänden ggf. ein Technik-Fahrzeug für eventuelle Ausfälle. Danach übernimmt der Marschführer (Beifahrer im ersten Fahrzeug des Verbandes) die Führung, während der Ablaufführer den Verband von hinten überblickt und Störungen oder Unterbrechungen meldet. Die Route führte die Vaihinger DRKler über die B10 zur Autobahnauffahrt Zuffenhausen, wo das Auffahren auf die Autobahn geübt wurde. Dazu wechselt das letzte Fahrzeug zuerst auf die neue Fahrspur, alle anderen folgen, sobald der Streckenabschnitt frei ist. Nach der Abfahrt in Mundelsheim ging es nach einer kurzen Zwischenbilanz und Fahrerwechsel über Besigheim, Bietigheim, Sachsenheim und Kleinglattbach zurück nach Vaihingen.

Während der Fahrt konnten die Fahrer immer wieder feststellen, dass das Verhalten bei Verbänden den meisten Autofahrern völlig fremd geworden ist. Einige fuhren rechts heran, um den mit Blaulicht fahrenden Fahrzeugen Platz zu machen (nur erforderlich bei Blaulicht mit Einsatzhorn), andere unterbrachen den Verband, weil sie keine Vorfahrt gewährten, überholten oder beim Einfädeln dazwischen fuhren.

Für Verkehrsteilnehmer gilt beim Kontakt mit einem geschlossenen Verband von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben:

  •  Der Verband zählt als ein Fahrzeug. Er darf nicht unterbrochen werden.
  • Wenn das erste Fahrzeug des Verbands bei Grün eine Ampel passiert, dann dürfen alle Fahrzeuge folgen, auch wenn die Ampel auf Rot schaltet. Gleiches gilt bei Vorfahrtsstraßen oder in Kreisverkehren beim Einfahren.
  • Das Blaulicht dient der Kenntlichmachung des Verbands und soll keine freie Bahn anordnen. Freie Bahn gilt erst für Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
  • Beim Spurwechsel wechselt immer zuerst das hintere Fahrzeug, um den Vorausfahrenden einen lückenlosen Wechsel zu ermöglichen.
  • Gerät ein Verkehrsteilnehmer doch ausversehen in einen Verband (z.B. vor Autobahnabfahrten), so muss er ihn baldmöglichst wieder verlassen.
25. September 2018 14:26 Uhr. Alter: 6 Jahre
 
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